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20.01.2003
Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden
Zu einer Diskussionsveranstaltung zum Thema 'Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer als Weltnaturerbe der UNESCO' hatte am vergangenen Freitag Bürgermeister Günther Tjards zusammen mit dem Nationalparksvorsitzenden und Oberkreisdirektoren Walter Theuerkauf auf Baltrum im Hotel zur Post eingeladen.
Nach einem Beschluss des Niedersächsischen Landtages im vergangenen November soll der hiesige Nationalpark bei der UNESCO angemeldet werden, um ihn als Aushängeschild über die Grenzen Europas hinweg bekannt zu machen. Den örtlichen Bemühungen zum Schutz des Wattenmeeres und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise seit Entstehung des Nationalparks werde damit Rechnung getragen und Anerkennung ausgesprochen. Die Anmeldung bedinge keine Veränderungen der geltenden Rechtslage, betonte Theuerkauf. Bedenken seitens der Bevölkerung könnten damit zerstreut werden. Die Grenzen und Inhalte des Nationalparks sind im vergangenen Jahr im novellierten Nationalparkgesetz festgeschrieben worden.
Um dennoch bei der Bevölkerung eine breite Befürwortung des Nationalparks Niedersächsiches Wattenmeer als Weltnaturerbe zu erreichen, solle nun verstärkt eine Diskussion, angeregt werden.
Theuerkauf wies eindrücklich auf die besondere Schönheit und ökologische Vielfalt des Wattenmeeres in seiner Einzigartigkeit von Den Helder bis Esbjerg hin. Dabei sei die Küste selbstverständlich von menschlichen Eingriffen wie dem Küstenschutz geprägt. Es handele sich also nicht um eine Art "Urwald". Man habe bei der Gründung des Nationalparks Mitte der 80-er Jahre aber sehr hoch gegriffen, was den Naturschutz anbelangt. Die Verordnung der Regierung damals hatte mit der Ausweisung des "Nationalparks" als höchste Kategorie die Regelungen zwischen Natur und menschlichen Lebensraum festzulegen versucht. Heute seien mit der breiten, beinahe einstimmigen Unterstützung des Landtages einige Lockerungen vor allem in Bezug auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Inseln in das neue Gesetz eingeflossen. Nutzung und Schutz des Wattenmeeres seien in einem guten Konsens zusammengewachsen. Dies werde in der Zonierung in "Nutzungszone", "Übergangszone" und dem Kerngebiet "Ruhezone" deutlich.
Der seit fünf Jahren ehrenamtlich tätige Nationalparksvorsitzende Theuerkauf pflegt engen Kontakt mit den Kollegen aus den Niederlanden und Dänemark. Wenn das Wattenmeer als Weltnaturerbe anerkannt werden soll, müssen natürlich auch die Holländer und die Dänen, die Hamburger und die Schleswig-Holsteiner neben den Niedersachsen mit dem Antrag in Einvernehmen stehen. Man gehe mit dem Listeneintrag in die Liste der UNESCO eine Art Selbstverpflichtung ein, das Gebiet als Erbe der gesamten Menschheit zu schützen und zu erhalten. Es gibt ca 500 Weltnatur- oder -kulturgüter auf der Welt, davon 26 Weltkulturstätten in Deutschland. Die Kriterien für das Wattenmeer seien laut eines Gutachtens erfüllt. Diese beinhalten neben dem Deutschen Recht des Nationalparks auch die europäischen Naturschutzrechte wie die Vogelschutzgebiete und internationale Übereinkommen, wie zum Beispiel die Deklaration von Esbjerg vom Oktober 2001 der trilateralen Wattenmeerkonferenz.
Die Anmeldung als Weltnaturerbe mache insofern Sinn, weil unserem Raum keinerlei Nachteile entstehen würden, sondern nur Vorteile, warb Theuerkauf. Und man müsse in dieser Zeit jeden Vorteil wahrnehmen. Besonders auf dem Tourismussektor sei der Kuchen nicht unendlich teilbar und hier gilt es anzubieten, was typisch ist: Ostfriesland als ein Naturgebiet mit hohem Erholungswert, das seine Stammgäste halten, aber auch neue Gäste hinzugewinnen muss.
Der Nationalpark als Weltnaturerbe wäre ein Markenzeichen, das als Chance zu nutzen sei - und eine besondere Anerkennung unseres Lebensraumes, auf den wir stolz sein könnten.
Befürchtungen auf negative Auswirkungen gebe es nicht, fasste Theuerkauf zusammen:
Das Gebiet werde exakt dem Nationalpark Niedersächsiches Wattenmeer entsprechen; sein Schutz sei durch das Nationalparkgesetz geregelt; es gäbe keine politischen Einschränkungen der Gemeinden; die intensive touristische Nutzung sei ausgeglichen durch die Trennung und Zonierung des Gebietes; die Gleichbehandlung aller Gebiete im Wattenmeer sei garantiert durch EU-Recht; den Nationalparkhäusern entstünden keine zusätzlichen Aufgaben.
Für den zeitlichen Rahmen habe man das Jahr 2004 im Auge. Bei der nächsten trilateralen Wattenmeerkonferenz hoffe man eine Einigkeit zu erzielen, so Theuerkauf.
Text und Bild: Sabine Hinrichs
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