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29.05.2026 - Heuler am Strand
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27.05.2026 - Drei-Kirchen-Führung
26.05.2026 - Festgottesdienst zum 200. Jubiläum
26.05.2026 - Heute: Konzert mit Malte View
23.05.2026 - Liegenlassenschaften
22.05.2026 - Preisvergleich Tagesfahrt
22.05.2026 - TenneT: Bauupdate
21.05.2026 - Pfingst-Partys am Strand
21.05.2026 - Tjark Evers. Das Schauspiel.
20.05.2026 - Schulbesuch beim Inselwitz
20.05.2026 - 200 Jahre Alte Inselkirche
19.05.2026 - Fußball pur
19.05.2026 - Heute: Krimi, Komik, Inselglück!
19.05.2026 - Herausforderung für Mats
17.05.2026 - Die Zeit steht still
16.05.2026 - SindBad: Geänderte Öffnungszeiten
16.05.2026 - Inselwitz XVI. Ausstellung eröffnet
15.05.2026 - Hauptsache: Baden!
13.05.2026 - Wippe vermisst
13.05.2026 - Stricken fürs NPH
12.05.2026 - Ein Mensch – Gedichteabend
12.05.2026 - Drei-Kirchen-Führung
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14.09.2020
Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung zur Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters der Gemeinde Baltrum
1. Am Sonntag, dem 20.09.2020, findet in der Gemeinde Baltrum die Bürgermeisterwahl statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Es besteht die Möglichkeit einer Stichwahl; diese würde am 04.10.2020 stattfinden, ebenfalls von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 30.08.2020 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zuwählen haben.
3. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum* bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag enthalten die Stimmzettel jeweils ein Feld zur Kennzeichnung mit „Ja" oder „Nein".
4. Jede wählende Person hat eine Stimme, bei Teilnahme nur einer Bewerberin oder eines Bewerbers eine „Ja" - oder eine „Nein"-Stimme.
5. Die wählende Person kennzeichnet den Wahlvorschlag, dem sie ihre Stimme geben will, durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise. Nimmt nur eine Bewerberin/ein Bewerber teil, kennzeichnet sie den Stimmzettel mit „Ja" oder „Nein".
6. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem für sie zuständigen Wahlraum ihre Stimme abgeben. Bei Eintritt in den Wahlraum werden die Wahlberechtigten gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf die erforderlichen Abstandsregeln zu achten und sich nicht länger als nötig im Wahlraum aufzuhalten.
Die Wählerinnen/Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ein amtliches Personaldokument bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung wird für eine eventuelle Stichwahl zurückgegeben. Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes unter Einhaltung der Sicherheits- und Abstandsregeln möglich ist.
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können während der Auszählung nur höchstens 20 Zuschauer/-innen, je zehn im Wahlraum und zehn im Außenbereich (Terrasse) zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter hochgrebe@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-24 wird gebeten. Die restlichen interessierten Zuschauer mögen sich vor dem Rathaus aufhalten.
Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)).
8. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbereich, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief niit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
9. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt im Wahllokal der Gemeinde Baltrum.
10. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Baltrum, am 14.9.2020
Anita Hochgrebe
Wahlleiterin
* Wahlraum ist der Leseraum unten im Rathaus Haus-Nr. 130
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Anita Hochgrebe, Wahlleiterin
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