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12.01.2021

Korridore für Seetrassen


Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Anbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer (Seetrassen 2030) eingeleitet

 

 

Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes sollen erneuerbare Energien einschließlich der notwendigen Stromnetzinfrastruktur ausgebaut werden.

Der Bund, die Küstenländer sowie die Übertragungsnetzbetreiber haben im Mai 2020

eine gemeinsame Offshore-Vereinbarung beschlossen. Damit wird die Basis für die Anhebung des Offshore-Ziels auf 20 GW bis 2030 gelegt. Die konkreten Meilensteine und Zeitpläne für alle Beteiligten stellen sicher, dass die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsschritte sowie der Bau der Anbindungsleitungen und der Offshore-Windparks Hand in Hand gehen. Die Küstenländer werden die Genehmigungsverfahren zeitnah abschließen und die Übertragungsnetzbetreiber die Offshore-Anbindungsleitungen rechtzeitig in Betrieb nehmen, so dass der Strom aus den künftigen Windparks ohne Leerlauf abtransportiert werden kann.

 

TenneT Offshore GmbH und Amprion Offshore GmbH planen Korridore durch das niedersächsische Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee. Für die Planung hat am 19.11 2019 eine Antragskonferenz in Jever stattgefunden, in der u.a. auch mögliche und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert wurden. Die Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens erfolgte am 30.04.2020.

 

 

 

Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens sind zwei Korridore über die Inseln Baltrum und Langeoog bis zu den Anlandungspunkten an das Festland.

 

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat jetzt das Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore-Windstrom-Anbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer (Seetrassen 2030) eingeleitet. Die zu prüfenden Leitungskorridore führen über die Inseln Baltrum bzw. Langeoog und landen an der Küste im Bereich der Gemeinden Dornum sowie Neuharlingersiel an.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit.

 

Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung sind im Internet abzurufen unter:

www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030

 

Die Antragsunterlagen liegen ab dem 21.01.2021 zur Einsicht für die Öffentlichkeit beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg aus. Hier besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Papier-Unterlagen. Aufgrund aktuell möglicher Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie beim Betreten des Landesbehördenzentrums ist vorab ein Termin zur Einsichtnahme unter Tel. 0441 799-2235 oder per E-Mail an karin.flemming@arl-we.niedersachsen.de (ArL Weser-Ems) zu vereinbaren.

Neben dieser formellen Beteiligung liegen die Unterlagen auch den Gemeinden Baltrum, Langeoog und Dornum sowie der Samtgemeinde Esens vor und können ab dem 21.01.2021 dort eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger sollten sich vorab mit der Gemeinde/Samtgemeinde in Verbindung setzen, um angesichts der aktuellen Corona-Lage Einzelheiten zur Einsichtnahme abzusprechen.

 

Jedermann kann sich zu dem Vorhaben äußern. Die eingehenden Stellungnahmen werden auch an die Vorhabenträger, TenneT Offshore GmbH und Amprion Offshore GmbH, weitergegeben.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Diese ist bei der anschließenden Planfeststellung des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht unmittelbar gerichtlich überprüfbar), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren.

 Der Landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Durch die Weitergabe der Stellungnahmen an die Planungsträger wird darüber hinaus gewährleistet, dass diese bei der weiteren Planung der Amprion und TenneT berücksichtigt werden. Eine individuelle Rückmeldung auf die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt nicht.

 

 

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Dezernat 2 - Regionale Landesentwicklung


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Foto: ebenso
Quelle: Amt für Landesentwicklung Weser-Ems


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