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17.11.2025

Ratssitzung Teil V.


Haushaltpräsentation als PDF anbei

 

Die Messbetragssumme für die Hebesätze der Grundsteuern sei um 19.000 Euro gegenüber dem Ansatz im Doppelhaushalt 25/26 zurückgegangen, stellte Baltrums Kämmerer Dennis Pollmann bei der Ratssitzung am 13. November fest. Mit der Realsteuerhebesatzsatzung (also der ursprünglichen Satzung) wurden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 festgesetzt. Für die Grundsteuer B wurde der aufkommensneutrale Hebesatz in Höhe von 547 v. H. für das Haushaltsjahr 2025 bestimmt. Für die Grundsteuer A wurde derselbe Hebesatz in Anwendung gebracht. Zum Haushaltsjahr 2026 wurde seinerzeit bereits eine Steuererhöhung von 13 v. H. auf 560 v. H. beschlossen.
Mit der 1. Änderungssatzung wurde berücksichtigt, dass die Gesamtsummen der Grundsteuermessbeträge, durch Änderung der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt, unterjährig vermindert wurden. Dies hatte zur Folge, dass mit dem bisher ermittelten „aufkommensneutralen Hebesatz“ eine Steuersenkung für die Bürger*innen eingetreten ist, welche ca. 19.700 € in Haushaltsjahr 2025 beträgt. Nach den aktuellen Daten beläuft sich der aufkommensneutrale Hebesatz auf 577 v. H.. Da die Hebesätze für die Grundsteuern A und B für das Haushaltsjahr 2025 nicht mehr zu verändern waren, wurde eine Anpassung der Hebesätze im Jahr 2026 beschlossen. Hierbei wurde dann die bereits beschlossene Erhöhung von 13 v. H. berücksichtigt, sodass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf 590 v. H. steigen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bei 400 v. H.

Der Beschluss über die erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Baltrum
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2025
und 2026 wurde einstimmig gefasst.

 

Der erste Nachtragshaushalt 25/26 wurde ebenfalls einstimmig und ohne Debatte gefasst. Dennis Pollmann stellte das Zahlenwerk vor und erläuterte die Änderungen.

Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben ist ein Rückgang von fast 170.000 Euro zu verzeichnen, davon beläuft sich der Rückgang bei der Grund- und Gewerbesteuer auf fast 190.000 Euro.

Die Erträge, die im Haushaltsjahr 2025 geplant waren, lagen bei 5.054.000 Euro und werden aufgrund der o. a. Veränderungen mit dem 1. Nachtrag auf 4.870.700 Euro reduziert,  die Haushaltsziele sind also nicht erreicht worden. 

Dafür sei der Aufwand für Personal geschrumpft, was an den nicht neu besetzten Stellen läge. (Noch) nicht umgesetzte Investitionen wie der Bau des Feuerwehrgerätehauses (bzw. der Abriss des alten Gebäudes), des Nationalpark-Hauses, Neuordnung der Gästebeitragserhebung und die Verwaltungsdigitalisierung, Straßenbau am Wuppdi werden auf 2026 verschoben und „rütteln“ am Gefüge der Haushaltsansätze 2025. Im kommenden Jahr schlagen sie dann zu Buche und müssen entsprechend angepasst werden. Dies betrifft v.a. die Feuerwehr, die Lehrküche und das Nationalpark-Haus mit großen Summen. Auch sieht der geänderte Haushalt höhere Aufwendungen wieder für Personal vor. 

Die Gästebeitragserhebungs-Neuberechnung wurde auf das Jahr 2027 verschoben, durch eine geplante Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2026.

Bis 2029 wird die Gemeinde Baltrum ein Fehl von 3,50 Mio Euro angehäuft haben, das fortan, schon ab 2026, mit einem Haushaltssicherungskonzept zu verwalten ist, stellte Pollmann in Aussicht. Dies sind Maßnahmen wie Erhöhung der Mieten und Pachten, Entgelterhöhungen SindBad, Strandkorbvermietung, ab 2027 nochmal Grundsteuern A und B und die Hundesteuer, ab 2030 Zweitwohnungssteuern und Einführung einer Betten- und Übernachtungssteuer. Einsparungspotenzial und Mehreinnahmemöglichkeiten seitens der Gemeinde tauchen im Haushaltsplan zwar „ansatzweise“ auf, allerdings ohne konkretes Konzept.

 

Der Kämmerer ergänzte:

„Das Konzept zur Konsolidierung des Haushaltes durch Einsparungen und Mehreinnahmen ist das Haushaltssicherungskonzept (HaSiKo).
Die Umsetzungszeiten für die Maßnahmen sind in der (jetzt angefügten) PDF ersichtlich. Gleichzeitig gilt der Vorbehalt für ein mögliches HaSiKo 2025 über die Haushaltssatzung, was zu einer vorzeitigen Umsetzung einiger Maßnahmen führt. Dieses entspricht der Regelung zum ursprünglichen Doppelhaushalt 2025 / 2026.
Die Maßnahmen (des HaSiKo 2026, in der Fassung des 1. Nachtrags) sind so geplant, dass ab dem Haushaltsjahr 2029 wieder ein Haushaltsausgleich erreicht würde.
Im Wesentlichen entspricht der 1. Nachtrag zum HaSiKo 2026 dem ursprünglichen HaSiKo. Allerdings schaffen wir mit dem 1. Nachtrag, mit der geplanten Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf 660 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 430 v. H. zum Haushaltsjahr 2027, zusätzlich die Möglichkeit der Finanzierung einer weiteren Kraft im Kindergarten, sodass wir zukünftig die täglichen Betreuungsstunden von vier auf sechs Stunden erhöhen könnten."
 

 

„Kleine Gemeinde – große Herausforderungen“ resümierte Bürgermeister Harm Olchers das „beeindruckende“ Zahlenwerk. Pflichtaufgaben wie die Feuerwehr müssen erfüllt werden. Dass das Nationalpark-Haus voll finanziert werde, sei ein Glück.


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Fotos: Sabine Hinrichs
Quelle: Dennis Pollmann, Gemeindekämmerer


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