Suche:
News

15.05.2024

Europa-Wahl am 9. Juni


 

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Europäischen Parlament

am 09.06.2024

 

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

 

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 bis 13 Uhr, bei der Gemeindebehörde Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

 

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

 

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

 

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Aurich durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

 

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung bis zum 19.05.2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung bis zum 24.05.2024 versäumt hat,

   b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung entstanden ist,

   c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

 

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  - einen amtlichen Stimmzettel,

  - einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

  - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,    

    versehenen roten Wahlbriefumschlag und

  - ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie

der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

 

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

 

Baltrum, den 15.05.2024

Die Gemeindebehörde


 

 

 


Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Anita Hochgrebe, Wahlleiterin, Meldeamt Baltrum


Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.

Weitere News

7.9.2024

Erfolgreicher Inselabend II.

Buntes Programm im Haus des Gastes...

6.9.2024

Bilder vom Dorffest

Westdorf feiert am Donnerstag bei schönstem Sonnenschein...

6.9.2024

Erdgasumstellung auf den Inseln

EWE-NETZ GmbH prüft Erdgasgeräte ab März 2025 | Umrüstung...

4.9.2024

Veranstaltungstipps

Dorffest am Donnerstag...

3.9.2024

Bunte Vielfalt

Baltrums bunte Vielfalt. Von Peter Puls  ...

2.9.2024

Auf los gehts los

 Klein gegen Groß! Auf los gehts los!...

2.9.2024

Donnerstag: After-Show-Party im Heimathafen

80er Party nach dem Dorffest...

2.9.2024

Dienstag: Ilimitado Gitarrenduo

Tipp für morgen Di. 03.9.24 um 20:30 Uhr auf der Kleinkunstbühne im Kinderspielhaus...

2.9.2024

Kirchen-Gemeinde-Fest

Ein schöner bunter Spätsommersonntagnachmittag...

2.9.2024

Eule weg

Ist die Eule unter die Zugvögel gegangen ...und hat den Igel gleich mitgenommen? ...

2.9.2024

Up and away

Was Luftiges von Peter Puls ...

2.9.2024

Baltrumer Postgeschichte

Ein interessanter Blick in die Vergangenheit der Postzustellung auf der Insel Baltrum...

31.8.2024

Ratssitzung Teil II.

Ausgleichsmaßnahmen TenneT: Rückbau der Jagdhütte...

30.8.2024

Ostbiotope

Baltrumer Seenplatte – von Peter Puls...

30.8.2024

Fleitjes im August

Mit Windstärke 10 und Luft & Liebe flöten De Fleitjes wieder...

30.8.2024

Strandmauerkonzert

Eiländer im Sonnenuntergang...

30.8.2024

KSV: Spartenleitertreffen am 16.9.2024

Montag, 16 September um 20.30 Uhr im Vereinsraum – auch Neue willkommen!...

29.8.2024

Freitag Grillsession bei Pipos am Strand

Grillnachmittag für die ganze Familie am 30.8.24 ab 15 Uhr...

29.8.2024

Baltrumers on Stage

Heute Fleitjes, Freitag in einer Woche Inselabend...

29.8.2024

Adjiri Odametey & Band - African World Music

Weltmusik-Avantgarde auf Baltrum...

29.8.2024

Rat tagte am 27. August

Ratssitzung Teil I.: Tourismus...

28.8.2024

Endspurt Tennistraining

Diese Woche noch Training mit Andreas Weiglein...

27.8.2024

Am Sonntag ist Kirchen-Gemeinde-Fest!

1. September 2024 von 15 bis 17 Uhr - Kuchenspenden sind willkommen...

27.8.2024

Dienstag Wein im Watt

Es sind noch Plätze frei! 16 Uhr ab Baltrum...

26.8.2024

Uschis 20. Abfahrt

Mittwoch, 28.8.24 ab 21 Uhr...


Alle Artikel des Jahres

Inselrundgang

Archiv


Volltextsuche:

Alle News der letzten 24 Jahre im Archiv:

2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001



7684 Artikel online verfügbar