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09.01.2020
Blässgänse - Ein Leserbrief
Zu den aktuell auf Baltrum rastenden Blässgänsen hat uns ein Leserbrief von Jann Bengen erreicht, welchen wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Seit einigen Tagen erfreut uns ein Trupp rastender europäischer Blässgänse (Anser alb. albifrons). Darunter ist auch die beringte Blässgans 5D. Die Blässgans brütet in den Tundren zwischen der nordrussischen Kanin-Halbinsel bis an den Chatanga auf der Taimyrhalbinsel. Blässgänse sind bei uns ausschließlich Wintergäste. Ende September kommen die ersten Gänse zu uns. Der Rückzug erfolgt dann ab Februar bis März. Die Population gilt international als ungefährdet und wird heute auf ca. 1,2 – 1,4 Mio. Individuen geschätzt.
Im Rheiderland kommt es zu Rastmaxima von ca. 140 Tsd. Exemplaren, die in der dortigen Landwirtschaft erhebliche Schäden anrichten. Die Fraßschäden an Wintergetreide und auf Grünland werden nicht oder nur unzureichend entschädigt. Zur Zeit gilt ein Selbstbehalt von 450,- € pro Hektar für die betroffenen Bauern und auch oberhalb dieser Schadensgrenze werden sie nur dann entschädigt, wenn sich ihre Ländereien in einer entsprechenden Gebietskulisse befinden.
Was heißt das? Ist bspw. auf einem Getreideschlag von 50 ha ein Schaden von 600,- €/ha durch Gänse eingetreten, so muß der Landwirt 22.500 € selbst bezahlen und bekommt maximal eine Entschädigung von 7.500,- € nach dem sogenannten Rastspitzenmodell. Verständlich, dass das die betroffenen Landwirte nicht erfreut. Zumal die Jagd auf Blässgänse 2014 in Niedersachsen eingestellt wurde.
Die Begründung war, das die Jäger ausversehen auch eine geschützte Zwerggans erlegen könnten. Das ist zwar theoretisch möglich, da Bläss- und Zwerggänse sich kaum unterscheiden, aber in Niedersachsen wurden bisher erst im Maximum 5 durchziehende Zwerggänse bestätigt. Da ist die Wahrscheinlichkeit doch sehr gering eine dieser Zwerggänse, die übrigens überwiegend aus künstlichen Aufzuchtstationen stammen, zu erlegen.
Jann Bengen
Autor: Dennis Jost
Fotos: Jann Bengen
Quelle: Jann Bengen
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