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11.06.2021
Novelle NWattNPG
Gesetzlicher Rahmen für das UNESCO-Biosphärenreservat
Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zum Status des UNESCO-Weltnaturerbes und -Biosphärenreservats / Zahl der Biosphären-Kommunen wächst
Die am 10.06. vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) verankert den Status des Nationalparks als Teil des länderübergreifenden UNESCO-Weltnaturerbes und den rechtlichen Rahmen des UNESCO-Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer. „Die Gesetzesnovelle trägt wesentlich dazu bei, unser Biosphärenreservat inhaltlich gemeinsam mit den Menschen in unserer Region zu entwickeln, denn mögliche Vorbehalte gegenüber der entstehenden Entwicklungszone des Biosphärenreservats könnten nun ausgeräumt werden“, so Peter Südbeck, Leiter der Nationalparkverwaltung. „Es wird verbindlich geregelt, dass aus der Entwicklungszone keine rechtlichen Verpflichtungen oder gar Einschränkungen erwachsen und die Arbeit der teilnehmenden Kommunen auf rein freiwilliger Basis erfolgen kann.“ Zudem wird in den Kooperationsvereinbarungen, die die Kommunen mit der Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats abschließen, eine direkte Austrittsmöglichkeit vorgesehen. Somit ist für die Kommunen und Landnutzer eine höchstmögliche Sicherheit gewährleistet.
Entwicklungszone des Biosphärenreservats wächst weiter
Am 07.06. hat auch die Stadt Norden ihren Beitritt zur Entwicklungszone erklärt. „Ich freue mich besonders, dass nach intensiven Diskussionen nun im Rat am Ende ein einstimmiges Votum für den Beitritt getroffen worden ist“, erklärt Jürgen Rahmel, Leiter des Dezernats Biosphärenreservat der Nationalparkverwaltung. „Großen Anteil an dieser Konsensfindung hatten Bürgermeister Schmelzle und die Stadtverwaltung, die durch umfangreiche Dialoge alle Interessengruppen einbezogen hat.“ Die in Norden beschlossene Gründung eines kommunalen Biosphären-Beirats unter Beteiligung der Landwirtschaft und anderer Interessengruppen könne dabei auch Vorbild für andere Kommunen sein. „Wir sind zuversichtlich, dass die jüngsten positiven Neuigkeiten den Weg ebnen für Beitritte weiterer Gemeinden zur Entwicklungszone des Biosphärenreservats, um diese Modellregion für nachhaltige Entwicklung auf eine möglichst breite Basis zu stellen“, so Rahmel.
Hintergrund
Derzeit umfasst das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer mit seiner großen Kern- und Pflegezone das Gebiet des gleichnamigen Nationalparks. Hier steht die Natur im Vordergrund: aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Werts von der UNESCO als Weltnaturerbe anerkannt und als Nationalpark geschützt.
Daran angrenzend entsteht auf den Inseln sowie binnendeichs auf dem Festland die Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats, in der modellhaft umwelt- und sozialverträgliche Lebens- und Wirtschaftsweisen zur Sicherung der nachfolgenden Generationen erprobt werden.
Bürger:innen und Vertreter:innen der Insel- und Küstenkommunen sowie Interessensverbände beteiligen sich seit 2019 am Prozess zur Einrichtung der Entwicklungszone. Bisher haben die Gemeinden Jemgum, Norden, Sande, Schortens, Spiekeroog, Zetel, die Samtgemeinde Hage sowie die Ortsteile Imsum und Langen der Gemeinde Geestland den Beitritt zur Entwicklungszone des Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer beschlossen. Die Entscheidungsphase über einen Beitritt der Kommunen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen zur Biosphärenregion online unter: www.watten.land

Seit 2019
Link -> Lies zum Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
Autor: Pressemitteilung NLPV
Foto: Uwe Skrzypczak/NLPV
Quelle: Nationalpark-Verwaltung Niedersächsisches Wattenmeer
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