
19.10.2025 - Wieder offene Scheibe
19.10.2025 - ZVT III.
18.10.2025 - Schöner Saisonschluss
18.10.2025 - Sehen in der SchirmSeaBar
17.10.2025 - TenneT Bau-Update
17.10.2025 - Dernière: Auf hoher See
15.10.2025 - Toller Saisonabschluss
15.10.2025 - Veranstaltungstipps
15.10.2025 - Post hat Donnerstag zu
14.10.2025 - ZVT II.
12.10.2025 - Zugvogeltage 2025
11.10.2025 - KSV-Lichterfest
11.10.2025 - Bootsführerschein?!
11.10.2025 - Zugvogeltage!
11.10.2025 - Novem-BAR-JAZZ mit Stolen Moments
10.10.2025 - Offene Antwort
10.10.2025 - Endspurt
10.10.2025 - Last Shanty
08.10.2025 - Leev Insulaners, leev Mitarbeiderkes
08.10.2025 - Mittwoch ist Theater!
08.10.2025 - Lecker Salzwiese
07.10.2025 - Offener Brief
06.10.2025 - TenneT Baustellen-Update
06.10.2025 - Sturm-Impressionen
04.10.2025 - Sonntag kein Verhungernix
15.09.2022
Recht auf Einsicht
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Landtagswahl
am 9.10.2022
1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Gemeinde -
die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baltrum, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 23.9.2022 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Baltrum, Zimmer E1, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.9.2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin oder dem
Kreiswahlleiter festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis 7.10.2022, 13.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und dem „Merkblatt für die Briefwahl“ zu entnehmen.
Baltrum, 15.9.2022
Die Gemeindebehörde
i.A. Hochgrebe
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Anita Hochgrebe, Wahlleiterin
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
06.06.2024 - Ratssitzung vom 5. Juni 2024
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.02.2024 - Seetrassen – Kompensationsmaßnahmen
27.02.2024 - Klimaschutzkonzept Baltrum
26.02.2024 - Umweltausschusssitzung am 26. Februar
07.02.2024 - Insularer Erfahrungsaustausch
21.12.2023 - Rundbrief des Bürgermeisters
04.08.2023 - Rundbrief der Gemeinde
28.06.2023 - Zweckentfremdungssatzung
27.06.2023 - Zahlen
21.06.2023 - Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
20.06.2023 - Schadstoffvorfall in den Dünen
06.06.2023 - Schon angekommen?!
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil II.
25.05.2023 - Ratssitzung am 16. Mai 2023
16.05.2023 - Heute Ratssitzung
06.04.2023 - Rundbrief der Gemeinde
10.03.2023 - Rundbrief der Gemeinde
26.01.2023 - Hafenzweckverbandstagung am 2.2.2023
23.12.2022 - Rundbrief der Gemeinde
22.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil II.
21.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil I.
15.12.2022 - Betriebsausschusssitzung
Weitere News

19.10.2025
Wieder offene Scheibe
Opel auf dem Parkplatz am Hafen Neßmersiel...

19.10.2025
ZVT III.
Erlbenisbericht von Karen Kammer, Teil II. Am Miwwoch, dem 15. Oktober 2025 trafen sich 20 Kinde...

18.10.2025
Schöner Saisonschluss
Letzte Aufführung für dieses Jahr von Auf hoher See...

18.10.2025
Sehen in der SchirmSeaBar
Nachmittagsspiele + am Abend: FC Bayern München gegen Borussia Dortmund...

17.10.2025
TenneT Bau-Update
Status der Bohrungen, Baustellen, Rohrfertigung + Video...

17.10.2025
Dernière: Auf hoher See
Überraschung!...

15.10.2025
Toller Saisonabschluss
Für den ShantyChor Baltrum war es am Dienstag ein toller Saisonabschluss mit einem schönen Konzert, ...

15.10.2025
Veranstaltungstipps
Lesung, Konzert, Theater......

15.10.2025
Post hat Donnerstag zu
Filiale im Störtebeker am 16.10.25, personalbedingt geschlossen...

14.10.2025
ZVT II.
Erlebnisbericht von Karen Kammer...

12.10.2025
Zugvogeltage 2025
Inkl. Videoclip! Bis zu Ende gucken! Die Sturmmöwe ist Themenvogel ...

11.10.2025
KSV-Lichterfest
60 Jahre Kultur- und Sportverein Baltrum e.V....

11.10.2025
Bootsführerschein?!
Auf Baltrum Ende November/Anfang Dezember...

11.10.2025
Zugvogeltage!
Vom 11. bis 18. Oktober 2025 dreht sich im Nationalpark alles um den Vogelzug...

11.10.2025
Novem-BAR-JAZZ mit Stolen Moments
Live-Musik am 29.11.2025 um 20 Uhr im SEALORDS Saxophon, Klavier, Bass und E-Gitarre...

10.10.2025
Offene Antwort
Gegendarstellung der Baltrum-Linie zur DEHOGA-Beschwerde...

10.10.2025
Endspurt
Kulturelle Highlights auf Baltrum im Herbst...

10.10.2025
Last Shanty
Letztes Shanty-Konzert der Saison am Dienstag, dem 14. Oktober um 20.30 Uhr im Haus des Gastes...

8.10.2025
Leev Insulaners, leev Mitarbeiderkes
Kochani mieszkańcy Baltrum...

8.10.2025
Mittwoch ist Theater!
HEUTE spielt die Inselbühne Tante Wandas Auferstehung. 20.30 Uhr in der Turnhalle....

8.10.2025
Lecker Salzwiese
Garten-AG und Hauswirtschaftskurs erkunden Salzwiese nach Essbarem...

7.10.2025
Offener Brief
Beschwerde des DEHOGA zur Sturmflutsituation am Wochenende an die Reederei und den Hafenzweckverband...

6.10.2025
TenneT Baustellen-Update
Siebte Bohrung abgeschlossen, Demobilisierungsarbeiten bis Mitte Oktober...

6.10.2025
Sturm-Impressionen
Das Orkantief sorgte für Regen, Sturm und hohe Wasserstände. Hier einige Impressionen von Sonntag....

4.10.2025
Sonntag kein Verhungernix
Wegen des angekündigten Sturmes bleibt das Verhungernix am Sonntag, dem 5. Oktober 2025, geschlossen...