
29.08.2026 - Sonntag ist Dorffest
29.08.2026 - Inselhochzeit
29.08.2026 - Fußball in der SchirmSeaBar
29.08.2026 - Sparkasse tauscht Geldautomaten nicht
28.08.2026 - Uschis Beachbar statt Ballermann
28.08.2026 - Inselfreunde sagen Danke!
28.08.2026 - Sommerpause ade!
28.08.2026 - BM-Duell aus Sicht von Moin Baltrum
28.08.2026 - Jens Gaiser lädt ins Düneneck ein
28.08.2026 - Gegendarstellung
27.08.2026 - Stellungnahme der Reederei Baltrum-Linie
27.08.2026 - SPD-Besuch auf Baltrum
27.08.2026 - Vom Meer, vom Moor und von der Heide
27.08.2026 - Bunte Woche
26.08.2026 - Workshops: Blaumachen
26.08.2026 - Mittwoch: Tante Wanda!
26.08.2026 - Ehering gefunden – wer vermisst ihn?
25.08.2026 - Ein Leserbrief
25.08.2026 - Klönschnack mit Oliver Schütte
25.08.2026 - Farbenpracht
25.08.2026 - Kunst am Alten Badeturm
25.08.2026 - Heute singt der ShantyChor
25.08.2026 - Karaoke in der Kleinen Freiheit
24.08.2026 - Dienstag: Licht. Farbe. Bewegung
24.08.2026 - Das Duell
15.09.2022
Recht auf Einsicht
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Landtagswahl
am 9.10.2022
1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Gemeinde -
die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baltrum, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 23.9.2022 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Baltrum, Zimmer E1, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.9.2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin oder dem
Kreiswahlleiter festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis 7.10.2022, 13.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und dem „Merkblatt für die Briefwahl“ zu entnehmen.
Baltrum, 15.9.2022
Die Gemeindebehörde
i.A. Hochgrebe
Autor: Sabine Hinrichs
Quelle: Anita Hochgrebe, Wahlleiterin
Baltrum-Online.de ist ein werbefreies und unabhängiges Angebot. Wir berichten ehrenamtlich und frei über die Insel Baltrum und stehen in keinerlei Verbindung zur Gemeinde Baltrum.
Weitere Artikel zu verwandten Themen:
06.06.2024 - Ratssitzung vom 5. Juni 2024
15.03.2024 - Rundbrief der Gemeinde
28.02.2024 - Seetrassen – Kompensationsmaßnahmen
27.02.2024 - Klimaschutzkonzept Baltrum
26.02.2024 - Umweltausschusssitzung am 26. Februar
07.02.2024 - Insularer Erfahrungsaustausch
21.12.2023 - Rundbrief des Bürgermeisters
04.08.2023 - Rundbrief der Gemeinde
28.06.2023 - Zweckentfremdungssatzung
27.06.2023 - Zahlen
21.06.2023 - Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
20.06.2023 - Schadstoffvorfall in den Dünen
06.06.2023 - Schon angekommen?!
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
25.05.2023 - Ratssitzung 16.5.23 Teil II.
25.05.2023 - Ratssitzung am 16. Mai 2023
16.05.2023 - Heute Ratssitzung
06.04.2023 - Rundbrief der Gemeinde
10.03.2023 - Rundbrief der Gemeinde
26.01.2023 - Hafenzweckverbandstagung am 2.2.2023
23.12.2022 - Rundbrief der Gemeinde
22.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil II.
21.12.2022 - Ratssitzung 19.12.22 Teil I.
15.12.2022 - Betriebsausschusssitzung
Weitere News
29.8.2026
Sonntag ist Dorffest
Dorffest auf Baltrum am 30. August 2026 von 14 bis 18 Uhr auf dem Dorfplatz...
29.8.2026
Inselhochzeit
Der Standesbeamte hatte heute etwas zu tun....
29.8.2026
Fußball in der SchirmSeaBar
Heute und morgen werden in der SchirmSeaBar in der Baltrum-Arena am Cobigolfplatz neben den Nachmitt...
29.8.2026
Sparkasse tauscht Geldautomaten nicht
Am 31. August und am 1. September 2026 gibt es Bargeld bei der SpaKa...
28.8.2026
Uschis Beachbar statt Ballermann
Mal etwas Erfreuliches! Hat Peter Janssen gefunden...
28.8.2026
Inselfreunde sagen Danke!
Viele Mitmachaktionen, vielfältige Unterstützung...
28.8.2026
Sommerpause ade!
Fleitjes starten wieder in den Konzertreigen Moi Tied...
28.8.2026
BM-Duell aus Sicht von Moin Baltrum
Analyse und Bewertung...
28.8.2026
Jens Gaiser lädt ins Düneneck ein
Gespräch bei Kaffee und Teekuchen am 5. September um 15 Uhr...
28.8.2026
Gegendarstellung
Gegendarstellung zur Stellungnahme der Reederei Baltrum-Linie ...
27.8.2026
Stellungnahme der Reederei Baltrum-Linie
Stellungnahme der Reederei Baltrum-Linie GmbH, 27. August 2026 ...
27.8.2026
SPD-Besuch auf Baltrum
Am Mittwoch haben der Landkreiskandidat für den Landkreis Aurich, Olaf Wiltfang von der SPD, sowie d...
27.8.2026
Vom Meer, vom Moor und von der Heide
HEUTE 20:30 Uhr: Szenische Lesung im Kinderspielhaus um 20.30 Uhr...
27.8.2026
Bunte Woche
... Und so ging es weiter: ShantyChor und Theater! Nach dem bunten Montag kam der musikalische ...
26.8.2026
Workshops: Blaumachen
Cyanotypie auf Baltrum Workshop: Postkarten zum Selbstgestalten...
26.8.2026
Mittwoch: Tante Wanda!
Karten in der Schatzinsel und an der Abendkasse im HdG, Beginn 20.30 Uhr...
26.8.2026
Ehering gefunden – wer vermisst ihn?
Ein ungewöhnlicher Fund sorgt derzeit für eine kleine Suchaktion...
25.8.2026
Ein Leserbrief
Von Edzard Meyer Ein Leserbrief zum Duell der Bürgermeisterkandidaten Als Buteninsulaner füh...
25.8.2026
Klönschnack mit Oliver Schütte
Am 24. August im Café Tant‘ Dora im Haus Meeresgruß...
25.8.2026
Farbenpracht
Bunte Hemden + Sonnenuntergang + Lichtinstallation am Strand...
25.8.2026
Kunst am Alten Badeturm
BaltrumBeachArt 2026...
25.8.2026
Heute singt der ShantyChor
Am Dienstag, dem 25. August startet der ShantyChor in die Zielgerade, sprich in die Konzerte nach de...
25.8.2026
Karaoke in der Kleinen Freiheit
Heute Abend ab 21 Uhr...
24.8.2026
Dienstag: Licht. Farbe. Bewegung
Am 25.8. um 18.30 Uhr, Kath. Kirche St. Nikolaus, mit Lichtkünstler Mario Haunhorst...
24.8.2026
Das Duell
Bürgermeister-Duell am Sonntag, dem 23. August 206...





