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31.10.2025 - Noch ein Saisonausklang
30.10.2025 - Baltrum sturmzerzaust
30.10.2025 - Letzte Wattwanderung
27.10.2025 - Neue Männer gesucht!
27.10.2025 - Diese Woche in der ev. Kirche
26.10.2025 - Nochmal mit Musik
26.10.2025 - Geänderte Abfahrten der B.-L.
25.10.2025 - Sonntag nochmal Nipptied
24.10.2025 - Sparwoche
24.10.2025 - Für die Gestrandeten
23.10.2025 - Tante Wandas letzte Auferstehung
22.10.2025 - Baumhäuschen im Birkenwäldchen
21.10.2025 - Veranstaltungstipps
21.10.2025 - Tante Wanda am Mittwoch
19.10.2025 - Wieder offene Scheibe
19.10.2025 - ZVT III.
18.10.2025 - Schöner Saisonschluss
18.10.2025 - Sehen in der SchirmSeaBar
17.10.2025 - TenneT Bau-Update
17.10.2025 - Dernière: Auf hoher See
15.10.2025 - Toller Saisonabschluss
15.10.2025 - Veranstaltungstipps
15.10.2025 - Post hat Donnerstag zu
14.10.2025 - ZVT II.
25.05.2023
Ratssitzung 16.5.23 Teil III.
In 2024 wird der Haushalt dann defizitär, führte Pollmann bei der Ratssitzung am vorvergangenen Dienstag weiter aus. Der Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst mit 200 Euro Zulage und 5,5 Prozent Lohnerhöhung werde zu Buche schlagen. An außerordentlichen Aufwendungen steht der Abriss des Feuerwehrgerätehauses mit 330.600 Euro im Plan.
Bei der Verhältnisbetrachtung für 2024 fällt auf, dass die Aufwendungen für Personalkosten auf über 50 Prozent klettern. Der Finanzplan der laufenden Verwaltung ist also im Saldo defizitär.
Im Investitionsplan ist das neue Feuerwehrgerätehaus mit 1 Mio. Euro plus 500.000 Euro Fördergelder eingestellt. Insgesamt beträgt die Investitionssumme 4 Mio. Euro, davon werden vom Land 2 Mio. Euro erhofft.
An Posten sind noch das auslaufende Leasing für das Feuerwehrfahrzeug einzukalkulieren, sowie die kontinuierliche Aufstockung des Strandkorb- und -zeltparks.
Die Zielvereinbarung mit dem Land werde bis 2023 einzuhalten sein, darüber hinaus wird man wieder mit Fehlbeträgen kalkulieren müssen. Bis 2022 waren die kommunalen Fehlbeträge dank der kapitalisierten Bedarfszuweisung nach und nach abgebaut worden.










Gemäß § 110 Abs. 8 S. 1 NKomVG hat die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine Überschuldung abgebaut oder eine drohende Überschuldung abgewendet werden muss. Die fiktive Überschussrücklage deckt den voraussichtlichen Fehlbetrag 2024 (§ 110 Abs. 5 NKomVG). Insofern bestehe grundsätzlich nicht die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, erläuterte Pollmann. Die Zielvereinbarung sei mit dem Landkreis bereits abgesprochen.
Mit sechs gegen eine Stimme wurde der Doppelhaushalt 2023/24 wie folgt beschlossen: "Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, die Haushaltssatzung 2023 und 2024 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen
Haushalts-, Investitions- und Stellenplan sowie den Beteiligungsbericht 2023.
Sofern die tatsächlichen Jahresabschlüsse 2022 und 2023 von den derzeitigen
Hochrechnungen negativ abweichen und demzufolge der Fehlbetrag 2024 aus der
Überschussrücklage nicht gedeckt werden kann, ist unverzüglich ein
Haushaltssicherungskonzept mit konkreten Maßnahmen zur Konsolidierung zu
erstellen.
Jann Bengen (CDU) hatte darauf hingewiesen, dass die CDU-Fraktion einen Antrag auf ganzheitliche Untersuchung des SindBads gestellt hatte. Dieser war seinerzeit mehrheitlich abgelehnt worden. Dass im Haushalt nun 50.000 Euro für die Elektrolyse-Anlage eingeplant seien, halte er nicht für sinnvoll und wollte diesem Unterpunkt nicht zustimmen. Doch ein Haushalt kann nur in Gänze, nicht in Teilen beschlossen werden, erklärte Bürgermeister Harm Olchers. Hinsichtlich der Personalkosten wurde kritisiert, dass die Einstellung eines oder einer Umweltbeauftragten für die Gemeinde Baltrum nicht essenziell und somit vermeidbar sei.
Autor: Sabine Hinrichs
Fotos: Präsentation GV Baltrum, Foto Sabine Hinrichs
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